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   BGH, 08.07.1987 - IVa ZR 95/86   

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https://dejure.org/1987,2276
BGH, 08.07.1987 - IVa ZR 95/86 (https://dejure.org/1987,2276)
BGH, Entscheidung vom 08.07.1987 - IVa ZR 95/86 (https://dejure.org/1987,2276)
BGH, Entscheidung vom 08. Juli 1987 - IVa ZR 95/86 (https://dejure.org/1987,2276)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ersatz für den bei einem Unfall erlittenen teilweisen Verlust des Gehörs auf beiden Ohren - Getrennte Bewertung beider Gehörverletzungen bei der Berechnung der Versicherungsleistung - Zugrundelegung der Gliedertaxe bei der Berechnung der Versicherungsleistung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AUB § 8 II Nr. 2 c und 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AUB § 8 II Nr. 2c, Nr. 3
    Berechnung der Invaliditätsentschädigung bei beiderseitiger Gehörminderung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 1308
  • MDR 1988, 35
  • VersR 1987, 930
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.04.1974 - IV ZR 54/73

    Schadenseingrenzung - Vorschädigung - Versicherungsfall - Schadenseintritt -

    Auszug aus BGH, 08.07.1987 - IVa ZR 95/86
    Indessen läßt die Verweisung auf § 8 II Nr. 2 c AUB offen, ob bei einem Teilverlust des Gehörs auf beiden Ohren durch einen Unfall der entsprechende Teil des Satzes für den gänzlichen Gehörverlust auf beiden Ohren zugrunde zu legen ist (so Bruck/Möller/Wagner, VVG 8. Aufl. Anm. G 309, S. 493; Wussow, AUB 4. Aufl. § 8 Anm. 11, S. 168) oder - zweimal (vgl. § 8 II Nr. 4 AUB) - der entsprechende Teil des Satzes für den gänzlichen Gehörverlust auf einem Ohr, jedoch unter einmaliger Berücksichtigung der Mitschädigung des anderen Ohres (so im Ergebnis Prölss/Martin, VVG 23. Aufl. § 8 AUB Anm. 7 a.E. unter Hinweis auf die Praxis im Anschluß an BGH, Urteil vom 24.4.1974 - IV ZR 54/73 - VersR 1974, 664, 665, ferner Wussow/Pürckhauer, AUB 5. Aufl. § 8 Anm. 11).

    Wie einer bestehenden Teilschädigung eines Auges bei Verlust der Sehkraft auf dem anderen Auge, das ebenfalls bereits teilgeschädigt war, Rechnung zu tragen ist, hat der Bundesgerichtshof bereits in seinem Urteil vom 24. April 1974 - IV ZR 54/73 - VersR 1974, 664, im einzelnen ausgeführt.

  • OLG Frankfurt, 05.12.2007 - 7 U 200/06

    Anrechnung einer Gliedertaxe bei teilweise Funktionsbeeinträchtigung beider Füße;

    Das Urteil des BGH vom 8. Juli 1987 (VersR 1987, 930) betrifft ebenfalls § 8 II AUB 61, jedoch in der Variante des Verlustes des Gehörs auf beiden Ohren.
  • OLG Köln, 28.07.2004 - 5 U 2/04

    Feststellung des Grades der Invalidität bei paarigen Körperteilen

    Dies gilt, da die AUB 94 im Gegensatz zu den AUB 61 (dort § 8 II 2 Buchst. c; vgl. dazu BGH, NJW-RR 1987, 1308) hinsichtlich der Augen und der Ohren keine Sonderregelung mehr enthalten, gleichermaßen für die dauerhafte Beeinträchtigung paariger Körperteile oder Sinnesorgane.
  • BGH, 24.01.1996 - IV ZR 258/94

    Bemessung des Invaliditätsgrades bei vollständigem Verlust des einen und

    Die Auslegung verlangt deshalb, eine in den AUB 61 für die Feststellung der Invalidität bei Verlust oder Behinderung der Sehkraft einmal gewählte Berechnungsart beizubehalten (vgl. BGH, Urteil vom 8. Juli 1987 - IVa ZR 95/86 - VersR 1987, 930 unter II).
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